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Stadthallenpark
2. Juli bis 2. August 2026
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Für Besucher

Besucherordnung

Besucherordnung PARKSOMMER

Diese Besucherordnung gilt für alle Veranstaltungen des Parksommers vom 02.07. bis 02.08.2026 jeweils ab 1 h vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstal-tungsende für das gesamte Veranstaltungsgelände „Park am Roten Turm“:

Mit Betreten des Geländes erkennen alle Gäste diese Besucherordnung an. Das Betreten der der Veranstaltungsfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
Ziel der Besucherordnung ist:

▪ der Schutz der Gesundheit aller Besucher
▪ den Park vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen
▪ einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten
Die Besucherordnung ist daher für alle Gäste und Besucher verbindlich. Anordnungen des Veranstalters sowie dessen Dienstleister zum Sicherheitsma-nagement sind zu befolgen.

Platzverbot
Der Veranstalter hat das Recht, Verstöße gegen die Veranstaltungsordnung mit einem Verweis von dem Veranstaltungsgelände und/oder Platzverbot zu ahnden.

Sicherheit
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen bzw. die Gäste vom Platz zu verweisen.

Die Absperrungen sind nicht zu überqueren.

Tiere (ausgenommen Blindenhunde und Begleithunde für Behinderte) sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.

Nicht erlaubte Gegenstände
Auf dem Gelände des Parksommers sind folgende Gegenstände nicht erlaubt: Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, gefährliche und leicht brennbare Stoffe, Glasbehälter, Spraydosen sowie pyrotechnische Erzeugnisse aller Art, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände.

Störungen/Alkohol/Drogen
Personen, die den Verlauf einer Veranstaltung stören und/oder andere Gäste oder sonstige Personen beleidigen bzw. tätlich angreifen, werden vom Ge-lände verwiesen. Dazu gehören auch Personen, die erkennbar unter Drogeneinfluss stehen oder stark alkoholisiert sind, erkennbar gewaltbereit sind oder bei denen bereits ein Platzverbot vorliegt.

Feuer/Pyro
Die Verwendung von offenem Feuer oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigter und verdichteter Gase oder ähnliches auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist untersagt. Es ist nicht zulässig, pyrotechnisches Material wie z. B. Feuerwerkskörper mit sich zu führen, abzubren-nen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen oder zu grillen.

Foto-/Videoaufnahmen, Urheberrecht
Der Veranstaltungsbesucher willigt mit Betreten der Veranstaltungsfläche ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnah-men seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen.

Verhaltenskodex
Es ist verboten, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische sowie rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu ver-breiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren. Hierzu zählt auch das Verwenden entspre-chender Transparente und Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung. Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverbot ge-ahndet. Der Veranstalter wird in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige insbesondere wegen Verstoßes gegen die §§ 86a, 130 StGB in Betracht kommt.

Sonstiges
Die Beseitigung von Müll hat ausschließlich in den bereitgestellten Behältern zu erfolgen. Auf die ausschließliche Benutzung der zur Verfügung stehen-den sanitären Einrichtungen wird explizit hingewiesen.
Fundsachen können beim Info-Stand des Veranstalters abgegeben werden.

Im Rahmen der Veranstaltungen kann es zu gefühlt erhöhter Belästigung durch Schall kommen. Besuchern wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen. Eine Haftung bei eingetretenen Schäden wird ausgeschlossen. Jeder nicht genehmigte Handel sowie das Verteilen von Flyern, Werbung oder ähnlichem, bzw. jedes nicht vom Veranstalter genehmigte Gewerbe auf dem Festivalgelände ist zu unterlassen.

Haftung
Für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Verboten dieser Besucherordnung entstehen, ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.

Veranstalter:
C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH
Chemnitz, 01.07.2026

Liegestühle

Vor Ort verleihen wir eine begrenzte Anzahl Liegestühle gegen einen Obolus von 5 Euro. Bitte bringt euch eure eigenen Sitzmöglichkeiten, wie Decken, Yogamatten oder Klappstühle gern mit.

Lageplan

Lichtenauer Yoga & Co Stempelkarte

Alle Prämien können gegen Vorlage der Stempelkarte bis zum 2.8.2026 am Parksommer Infostand abgeholt werden. Nur solange der Vorrat reicht. Keine Barauszahlung möglich.

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